Beschreibung
Anerkennung Berliner Mietspiegel 2021 als »qualifizierter Mietspiegel«
Der Berliner Mietspiegel 2021 wurde nach anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen als »qualifizierter Miet-
spiegel« gemäß § 558d BGB fortgeschrieben und vom
Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen) und den nachfolgend
genannten Interessenverbänden anerkannt:
- Berliner Mieterverein e. V.,
Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund
- Berliner MieterGemeinschaft e. V.
- Mieterschutzbund Berlin e. V.
An der Mietspiegelerstellung haben beratend mitgewirkt:
- BBU Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen e. V.
- BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.
Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e. V.
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Mieten für Grundstücke und Gebäude
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in Berlin
Mit der Erstellung des Mietspiegels wurde ALP Institut für
Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg beauftragt.
Der Mietspiegel 2021 ist eine Index-Fortschreibung des
Mietspiegels 2019 (siehe Nr. 4).
Die Wohnlagezuordnungen wurden im Einvernehmen mit
den an der Mietspiegelerstellung Beteiligten aktualisiert.