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Beschreibung

Anerkennung Berliner Mietspiegel 2021 als »qualifizierter Mietspiegel«

Der Berliner Mietspiegel 2021 wurde nach anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen als »qualifizierter Miet-
spiegel« gemäß § 558d BGB fortgeschrieben und vom
Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen)
und den nachfolgend
genannten Interessenverbänden anerkannt:

- Berliner Mieterverein e. V.,
Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund

- Berliner MieterGemeinschaft e. V.

- Mieterschutzbund Berlin e. V.

An der Mietspiegelerstellung haben beratend mitgewirkt:

- BBU Verband Berlin-Brandenburgischer
Wohnungsunternehmen e. V.

- BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e. V.

- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Mieten für Grundstücke und Gebäude

- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in Berlin

Mit der Erstellung des Mietspiegels wurde ALP Institut für
Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg beauftragt.

Der Mietspiegel 2021 ist eine Index-Fortschreibung des
Mietspiegels 2019 (siehe Nr. 4).

Die Wohnlagezuordnungen wurden im Einvernehmen mit
den an der Mietspiegelerstellung Beteiligten aktualisiert.

Zusätzliche Information

Gewicht 650 g