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Artikelnummer: 300120 Kategorie:

Beschreibung

Leitlinien der Gewässerentwicklung

LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung

STAND 12.04.2019

Der Grundsatz der nachhaltigen Bewirtschaftung wird in § 6 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz
allen anderen Bewirtschaftungsgrundsätzen vorangestellt. Dies macht das Prinzip der Nachhaltigkeit
zur übergeordneten Leitlinie der Gewässerbewirtschaftung1. Nachhaltige Bewirtschaftung
steht ebenso an erster Stelle der in § 1 WHG genannten Zwecke des Wasserhaushaltsgesetzes.
Das Ziel nachhaltiger Gewässerbewirtschaftung ist die Schaffung, der Erhalt und die Entwicklung
natürlich funktionsfähiger Gewässerökosysteme, die weitgehend stabil sind und
insbesondere ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.
Mit dieser Zielsetzung sind gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für Oberflächengewässer
ein guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. für künstliche und erheblich
veränderte Wasserkörper ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer
Zustand zu erreichen.
Nach Ablauf des ersten Bewirtschaftungszeitraums bestätigte sich, dass die Verbesserung
des hydromorphologischen Zustands unserer Fließgewässer durch Gewässerentwicklung
eine der wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen und damit wesentliche Voraussetzung
zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Bewirtschaftungsziele ist.
Heute fehlen, u. a. in Folge von Uferverbau, Abflussbeschleunigung und Tiefenerosion, die
gewässertypischen Habitatstrukturen auch der Organismen, die als Indikatoren des guten
ökologischen Zustands bzw. des gute ökologische Potenzials gemäß der Wasserrahmenrichtline
dienen.
Bei der Wiederherstellung der hydromorphologischen Bedingungen und Funktionen zur Erreichung
der Bewirtschaftungsziele handelt es sich um eine Generationenaufgabe, die neben
Trinkwasserversorgung, Hochwasserschutz und Gewässerreinhaltung als vierte große Aufgabe
der Wasserwirtschaft bezeichnet werden kann.
Trotz umfassender Förderprogramme, Akzeptanzprojekten und weiterer Initiativen in den
Bundesländern konnten nach Schätzungen der Experten der Bundesländer seit dem Jahr
2000 nicht mehr als 10-20 % der voraussichtlich für die Zielerreichung erforderlichen hydromorphologischen
Verbesserungsmaßnahmen realisiert werden. Entsprechend gering ist der
Anteil der Wasserkörper, die bis heute den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische
Potenzial erreichen.
Angesichts der Frist der Wasserrahmenrichtlinie, bis spätestens 2027 die genannten Ziele zu
erreichen, sind die Fortschritte auch in Betracht des erforderlichen Umfangs der Maßnahmen
bei weitem nicht ausreichend. Der gegenwärtige unzureichende hydromorphologische Zustand
der Gewässer wird in seiner Bedeutung mehr und mehr zum Erfolg begrenzenden
Faktor für die Zielerreichung.
Diese Situation wurde 2013 auf einem Workshop des LAWA-Ausschusses „Oberirdische
Gewässer und Küstengewässer“ analysiert. Die LAWA-Vollversammlung (LAWA-VV) hat vor
dem Hintergrund der Ergebnisse dieses Workshops, im Rahmen des LAWAArbeitsprogramms
„Flussgebietsbewirtschaftung“ eine länderübergreifende Analyse der
Maßnahmenakzeptanz, der Umsetzungsinstrumente und neuer Methodenentwicklungen
sowie die auf dieser Analyse aufbauende Neufassung der vorliegenden Leitlinien veranlasst.
Die Leitlinien richten sich an Bund und Länder sowie regionale Akteure wie z. B. die Gewässerunterhaltungspflichtigen.
Sie sind darauf ausgerichtet, Erfahrungen und Lösungsansätze
länderübergreifend zu kommunizieren.
Nach Analyse der Ausgangssituation sowie den Grundsätzen und Zielen einer erfolgreichen
Gewässerentwicklung werden Handlungsfelder und Empfehlungen dargestellt.

Zusätzliche Information

Gewicht 115 g